FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
Frequently asked questions
Ich möchte einen Anhänger mieten, Wie geht das?
Sie können uns gerne Mo - So von 08:00 - 20:00 Uhr telefonisch erreichen. Oder mittels Kontaktformular: -Anfrage vermietung- eine Anfrage schicken.
Was soll ich bei der Abholung des Anhängers mitnehmen?
Folgendes bitte mitbringen:
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Führerschein, Personalausweiß -
Zulassungsschein Zugfahrzeug -
Kaution: 200€, in bar, Mietpreis. Für jeden Vermietung muss bei uns eine Kaution hinterlegt werden. Wenn der gemietete Anhänger wieder in gutem Zustand bei uns abgeliefert wird, bekommen Sie die Kaution zurück. -
Weiters wird noch der Mietvertrag ausgefüllt - und los gehts.
Welchen Anhänger darf ich/mein Auto überhaupt ziehen?
wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt
Beispiel:
1.040 kg : 2 = 520 kg (=tatsächliches Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers)
wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Versicherung, Rechtliches, Geschwindigkeiten, Beladung
Versicherung:
Jeder zum Verkehr zugelassene Anhänger muss über eine „eigene“ Haftpflichtversicherung verfügen. Die Versicherung von Anhängern umfasst grundsätzlich nur Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kfz zusammenhängen.
Wichtig: Tritt der Schaden zu einem Zeitpunkt ein, zu dem der Anhänger mit einem Kfz verbunden ist, hat die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges für den Schaden einzutreten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Zu beachten ist außerdem, dass für Pkw mit Anhängern besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.
Pkw und Kombis sowie Lkw bis 3,5 t
OrtsgebietFreilandstraßeAutostraßeAutobahn
mit leichtem Anhänger 50 km/h100 km/h100 km/h100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse B ausreichend)50 km/h80 km/h100 km/h100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse BE/Code 96 erforderlich)50 km/h70 km/h80 km/h80 km/h
Langgutfuhren50 km/h50 km/h70 km/h70 km/h
Bereifung:
Die verwendeten Reifen müssen hinsichtlich Bauart, Dimension sowie Geschwindigkeits- und Traglastindex dem Genehmigungsdokument entsprechen.
Laut Gesetz ist es nicht ausdrücklich verboten, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen (und umgekehrt). Dies gilt sowohl für leichte ungebremste als auch für schwere (gebremste) Anhänger.
Befinden sich am Zugfahrzeug jedoch Spikesreifen, muss auch der Anhänger mit gleichartigen Reifen ausgerüstet sein. Die höchste zulässige Achslast des Anhängers darf dabei 1,8 t nicht übersteigen.
Der ÖAMTC empfiehlt, im Zweifel an einem Anhänger, der nicht nur im Sommerhalbjahr genützt wird, eher Winter- oder Ganzjahresreifen zu verwenden.
Beladung:
Die Vorschriften über die Beladung gemäß § 101 KFG müssen eingehalten werden!
Abgesehen von der Beachtung der höchstzulässigen Gesamtgewichte und Achslasten ist insbesondere darauf zu achten, dass durch die Beladung die festgesetzte Höchstgrenze für die größte Höhe nicht überschritten wird und die größte Länge des Fahrzeuges um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten wird.
Darüber hinaus muss die Ladung und auch einzelne Teile dieser so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und niemand gefährdet wird. Erforderlichenfalls sind zur Ladungssicherung beispielsweise Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen oder Kombinationen geeigneter Ladungssicherungsmittel zu verwenden.
Langgutfuhr:
Eine Langgutfuhr ist die Beförderung von Ladungen
a) mit Kraftfahrzeugen, wenn
die Länge des Kfz samt der Ladung 14 m übersteigt oder
die Ladung um mehr als ein Viertel der Länge des Kfz über dessen hintersten Punkt hinausragt;
b) mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn
die Länge des letzten Anhängers samt der Ladung 14 m übersteigt,
die Ladung des letzten Anhängers um mehr als ein Viertel der Länge des Anhängers über dessen hintersten Punkt hinausragt oder
der letzte Anhänger ein Nachläufer ist und die Ladung um mehr als ein Fünftel ihrer Länge über den hintersten Punkt des Nachläufers hinausragt;
Ragt die Ladung um mehr als 1 m über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges bzw. des letzten Anhängers hinaus, so muss die Ladung mit einer Tafel gekennzeichnet werden. Diese muss 25 x 40 cm groß sein, weiß mit 5 cm breitem, roten, rückstrahlenden Rand und darf nur maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht werden.
Für Langgutfuhren gilt ein Tempolimit von 50 km/h auf Freilandstraßen und 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen.
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nebel oder dann, wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein; nach vorne muss weißes, nach hinten rotes Licht ausgestrahlt werden; mit dem vorderen Rückstrahler muss weißes oder gelbes, mit dem hinteren Rückstrahler rotes Licht rückgestrahlt werden können.
Überbreite:
Die maximale Breite eines Fahrzeuges samt Ladung darf 2,55m nicht überschreiten. Andernfalls muss eine genehmigung eingeholt werden.
Falls die Ladung übersteht:
Für Personen gefährliche oder abstehende Teile, scharfe Kanten etc. müssen unbedingt gesichert werden. Hierbei gilt eine Höhe von 1,90cm als sicherer Bereich.